Fünf Tage vor dem Sommerurlaub bekam ich eine E-Mail in der ich einen Bußgeldbescheid erhielt und eine Unterlassungserklärung, die ich zu unterzeichnen hatte. Zusammen mit einer Frist von einer Woche, in der ich die genannten Mängel abstellen müsse.
Eine kurze Nachfrage bei der IHK ergab, dass der benannte "Verbraucherschutzverein" (diesen Titel führe ich nur in Anführungszeichen, denn um einen Schutz des Verbrauchers geht es diesem Verein nullkommanull), das Recht hat, Bußgeldbescheide und Unterlassungsklagen auszustellen. Er ist im Bundesanzeiger gelistet. Allerdings erfuhr ich auch, dass zahlreiche IHKs sich wohl beim Bundesjustizministerium bereits beschwert haben, denn dieser "Verein" geht primär gegen kleine Seiten und Existenzgründer vor. Schutz des Verbrauchers sieht anders aus.
Der Vorwurf gegen Kostreich: Von Herstellern stünden nicht die Adressen in der Herstellerbeschreibung. Und bei Produkten fehle die Nährwertinformation.
Beide Vorwürfe trafen zu. Bei einigen Herstellern hatte ich wirklich die Adresse/Kontaktdaten vergessen, anzugeben. Besonders bei den Herstellern, wo ich noch keine Herstellerbeschreibung geschrieben hatte. Und im Dezember 2016 hat sich ja die Nährwertinformationspflicht verändert. Seitdem müssen auch die Produkte von Kleinstproduzenten eine Nährwertdeklaration aufweisen, wenn ein anderer Händler, egal wie groß oder klein, sie überregional verkauft.
Diese Regelung kann man so schwachsinnig halten wie man will. Ich tue es. Ich sehe auch schon die Auswirkungen, dass die ersten Kleinstproduzenten mir deshalb nicht mehr ihre Ware anbieten.
ABER es ist Gesetz. Ich hatte in der ersten Jahreshälfte nach und nach Nährwertinformation eingetragen, wo sie mir vorlagen. Die Infos fehlten bei zahlreichen Produkten aber noch.
Ab dem Moment im Juli haben sich meine Prioritäten notgedrungen verändert: Adressen einfügen (einfacher Teil, wobei im Urlaubsort ohne W-Lan durchaus schwierig). Und Nährwerte organisieren, Produkte zwischenzeitlich aus dem Shop nehmen - das hat sehr viel Arbeit gemacht. UND ARBEITSZEIT GEKOSTET, DIE ICH DRINGEND FÜR ANDERE DINGE GEBRAUCHT HÄTTE.
Aber es ist, wie es ist. Und jetzt ist Kostreich meines Wissens abmahnsicher. Von ein paar Produkten fehlt die Nährwertinformation noch, aber auch das wird in den nächsten Wochen da sein und dann stehen diese Produkte wieder im Shop.
Wenn diesem "Verein" wirklich primär an einem Verbraucherschutz gelegen wäre, würden sie einen Händler wie Kostreich erst kontaktieren. Nach Hintergründen fragen und schauen, wie man das verbraucher- und kleinstproduzentenfreundlich regeln kann. Doch mit der Tatsache, dass jemand angeblich "Verbraucher schützt" und dass nur als Geldeinnahmequelle sieht, habe ich mich schon innerlich fast abgefunden. Die verschwendete Arbeitszeit just in einem Moment, in dem ich das wichtige letzte Quartal vorzubereiten hatte, das ärgert mich am meisten.
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